Extra-Geld vom Arbeitgeber + staatliche
Zulagen

Kann man sich ohne eigene Zulagen ein kleines Vermögen aufbauen? Mit VL-Sparen geht das! Viele Tarifverträge sehen die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) über den Arbeitgeber vor. Auch Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind nicht selten. Zusätzlich fördert der Staat das VL-Sparen mit attraktiven Zulagen. So kommt im Laufe der Zeit ein beachtlicher Betrag zusammen!

Wichtige Zusatzinformationen

  • Die Höhe des Sparbetrages vom Arbeitgeber ergibt sich meist über den Tarifvertrag. Wer keine Vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann auch aus seinem Gehalt einen VL-Vertrag abschließen

  • Tarifvertragliche Ansprüche auf Vermögenswirksame Leistungen haben: Angestellte, Beamte und Auszubildende

  • Um die Vermögenswirksamen Leistungen vom Chef zu bekommen, muß einer der folgenden VL-Sparpläne vereinbart werden: Banksparplan, Bausparvertrag, betriebliche Altersversorgung, Aktienfondssparplan oder Tilgung eines Bausparvertrages

Der Staat fördert das Sparen über vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Hierfür stehen zwei Anlageformen zur Verfügung, die auch gleichzeitig ausgeschöpft werden können. Die Förderung unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen:

  • Bausparvertrag: Sie erhalten 9 % Arbeitnehmersparzulage auf eingezahlte Beiträge von max. 516,- Euro bzw. 1032,- Euro für Verheiratete

  • Investmentfonds: Sie erhalten 20 % Arbeitnehmersparzulage auf eingezahlte Beiträge von max. 512,- Euro (700,- Euro ab 2021) bzw. 1.024,- Euro (1.400,- Euro ab 2021) für Verheiratete

Zulagen prüfen und geeigneten Vertrag finden!

Ob Sie die Voraussetzungen für staatliche Zulagen erfüllen, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Auch die Auswahl eines geeigneten Sparvertrages will wohl überlegt sein. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.

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